Betreuungsgebühren im AWO Kinderhaus Zipfelbach
Gebühren und Anmeldung
Im AWO Kinderhaus Ziepfelbach haben wir Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in zwei Altersgruppen: Kinder unter 3 Jahren (U3) erhalten Betreuung in unserer Krippe, während Kinder über 3 Jahren (Ü3) den Kindergarten besuchen.
Die Gebühren für die jeweilige Betreuung oder Altersstufe sind abhängig vom Alter der Kinder, der gebuchten Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder im Haushalt des Gebührenschuldners, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Für das AWO Kinderhaus Zipfelbach gelten die aktuellen Tarife der Winnender Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.
Gültig ab 01.09.2024
Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren
(U3 – Krippe)
Ganztagesbetreuung (GT 40 Wochenstunden)
Stufe 1 | 638 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 2 | 475 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 3 | 320 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 4 | 126 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Verpflegungspauschale* | monatlich 101 € |
Ganztagesbetreuung (GT 45 Wochenstunden)
Stufe 1 | 718 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 2 | 534 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 3 | 360 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 4 | 142 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Verpflegungspauschale* | monatlich 101 € |
Ganztagesbetreuung (GT 50 Wochenstunden)
Stufe 1 | 798 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 2 | 593 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 3 | 400 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Stufe 4 | 158 € zzgl. Verpflegungspauschale* |
Verpflegungspauschale* | monatlich 101 € |
Abweichend zu der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden, fallen zuzüglich zu den Benutzungsgebühren im Kinderhaus Verpflegungskosten an. |
*Die Verpflegungsentgelte beinhalten ein Frühstück, ein warmes Mittagessen & einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z. B. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, Windeln, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern/Sorgeberechtigten getragen. Grundsätzlich sind die Verpflegungsgebühren Monatspauschalen. Bei nachgewiesener Krankheit und rechtzeitiger Entschuldigung (bis 8:30 Uhr) bzw. länger angekündigtem Fehlen (z.B. Urlaub) kann das Verpflegungsentgelt reduziert werden. Entschuldigte Verpflegungstage werden quartalsweise rückerstattet. |
Erklärung zu den Gebührenstufen: Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie Sozialstaffelung: Derzeit gelten die Gebühren ab 01.09.2024 |
Sie möchten Ihr Kind in unserem Kinderhaus anmelden?
Informationen zum Anmeldeverfahren und der Platzvergabe erhalten Sie direkt beim AWO Kinderhaus Zipfelbach oder bei der Personalverwaltung der Rems-Murr-Kliniken bei Anja Krehahn unter Tel. 071 95 / 591 – 560 06.
Interessierte Eltern aus dem Einzugsgebiet der Stadt Winnenden können sich auch direkt an die Verwaltung der Stadt Winnenden an Frau Ackermann unter Tel. 071 95 / 131 – 51 wenden.