Betreuungsgebühren im AWO Kinderhaus Murrtalzwerge

Gebühren und Anmeldung

Wir bieten im AWO Kinderhaus Murrtalzwerge Betreuung für Kinder unter 3 Jahren (U3 – in der Krippe) oder für Kinder über 3 Jahren (Ü3 – Kindergarten) an. Die Höhe der Gebühren für die jeweilige Betreuung bzw. Stufe richtet sich nach dem Alter der Kinder, der gebuchten Betreuungszeit der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben.

Für das Kinderhaus Murrtalzwerge gelten die aktuellen Tarife der Murrhardter Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.

Gültig ab 01.09.2024

Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren
(U3 – Krippe)

Ganztagesbetreuung (GT 45 Wochenstunden)

 Stufe 1 572 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 383 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 274 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 192 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 101 €

Ganztagesbetreuung (GT 50 Wochenstunden)

 Stufe 1 643 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 456 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 284 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 221 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 101 €
 *Die Verpflegungsentgelte beinhalten ein Frühstück, ein warmes Mittagessen & einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserem Verpflegungskonzept finden Sie hier. Die Verpflegungsgebühr wird jeden Monat komplett eingezogen und wir erstatten am Ende des Quartals für alle entschuldigten Fehltage (nach Abmeldung am Fehltag vor 8:30 Uhr) den umgerechneten Tagessatz.
Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Die Gebühren entsprechen der aktuellen Gebührensatzung, die auch auf der Homepage der Stadt Murrhardt einsehbar ist. Eine Änderung der Gebühr bleibt vorenthalten.

Sozialstaffelung:
Neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (siehe oben) kommt ggf. eine einkommensbezogene Sozialstaffel zum Tragen. Diese entnehmen Sie der städtischen Gebührensatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen.

Derzeit gelten die Gebühren ab 01.09.2024

Sie möchten Ihr Kind in unserer Einrichtung anmelden?

Füllen Sie gerne unsere Voranmeldung aus und geben Sie diese bei uns ab. Wir nehmen zeitnah mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Wichtig: Die Voranmeldung ist keine Garantie für einen Betreuungsplatz.

Alternativ freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (07192 / 930 850), per E-Mail an murrtalzwerge[at]awo-rems-murr.de oder auch persönlich an Wochentagen von 9-12 Uhr bzw. 14-17 Uhr. Bringen Sie die Voranmeldung am besten einfach mit.