Betreuungsgebühren im AWO Kinderhaus am Schloss

Gebühren und Anmeldung

In der AWO Kita Kinderhaus am Schloss bieten wir Betreuung für Kinder in zwei Altersgruppen an: Kinder unter 3 Jahren (U3) in unserer Krippe und Kinder über 3 Jahren (Ü3) im Kindergarten.

Die Gebühren für die jeweilige Betreuung oder Altersstufe variieren je nach Alter der Kinder, der gebuchten Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder im Haushalt des Gebührenschuldners, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das AWO Kinderhaus am Schloss gelten die aktuellen Tarife der Schorndorfer Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.

Gültig ab 01.09.2024

Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren
(U3 – Krippe)

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 35 Wochenstunden)

 Stufe 1 510 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 408 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 255 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 128 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 100 / bzw. 120 €

Ganztagesbetreuung (GT 40 Wochenstunden)

 Stufe 1 583 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 466€ zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 292 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 146 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 120 €
*Zuzüglich zu den Benutzungsgebühren im Kinderhaus fallen folgende Verpflegungskosten an: Drei Mahlzeiten (120 €) beinhalten Frühstück, warmes Mittagessen & Nachmittagssnack. Zwei Mahlzeiten (100 €) beinhalten Frühstück & warmes Mittagessen . Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z. B. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, Windeln, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern/Sorgeberechtigten getragen. Grundsätzlich sind die Verpflegungsgebühren Monatspauschalen. Bei nachgewiesener Krankheit und rechtzeitiger Entschuldigung kann das Verpflegungsentgelt reduziert werden. Die Erstattung erfolgt ab drei zusammenhängenden Tagen innerhalb eines Monats. Einzeltage werden nicht dazugerechnet. Ein Attest ist nicht erforderlich. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe von 50 Prozent des Tagessatzes pro erstattungsfähigen Tag und wird quartalsweise im Kalenderjahr erstattet.
Ab dem 01.01.2024 zieht die Stadt Schorndorf die Gebühren komplett ein.
Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Sozialstaffelung:
Neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (siehe oben) kommt ggf. eine einkommensbezogene Sozialstaffel zum Tragen. Diese entnehmen Sie der städtischen Gebührensatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen.

Derzeit gelten die Gebühren ab 01.09.2024

Anmeldung für das AWO Kinderhaus am Schloss nur über „Little Bird“

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anmeldung für alle Betreuungsmöglichkeiten in Schorndorf ausschließlich über das Onlineportal Little Bird erfolgt. Weitere Informationen zum Anmeldeprozess finden Sie direkt in „Little Bird“.

In „Little Bird“ haben Sie die Möglichkeit, die passende Einrichtung nach Standort, Träger oder speziellen Angeboten auszuwählen. Nach erfolgter Anmeldung im Portal können Sie Ihr Kind sowohl im AWO Kinderhaus am Schloss als auch in bis zu fünf anderen von Ihnen gewählten Einrichtungen unverbindlich online vormerken lassen.