Betreuungsgebühren im AWO Kinderhaus Eulennest

Gebühren und Anmeldung

Im AWO Kinderhaus Eulennest bieten wir Betreuung für Kinder in zwei verschiedenen Altersgruppen an: Kinder unter 3 Jahren (U3) werden in unserer Krippe betreut, während Kinder über 3 Jahren (Ü3) im Kindergarten unterkommen.

Die Höhe der Gebühren für die jeweilige Betreuung oder Altersstufe hängt vom Alter der Kinder, der gebuchten Betreuungszeit und der Anzahl der im Haushalt des Gebührenschuldners lebenden Kinder ab, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Für das AWO Kinderhaus Eulennest gelten die aktuellen Tarife der Schorndorfer Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.

Gültig ab 01.09.2024

Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren
(U3 – Krippe)

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 35 Wochenstunden)

 Stufe 1 510 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 408 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 255 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 128 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 120 €

Ganztagesbetreuung (GT 40 Wochenstunden)

 Stufe 1 583 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 466 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 292 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 146 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 120 €
*Zuzüglich zu den Benutzungsgebühren im Kinderhaus fallen folgende Verpflegungskosten an: Drei Mahlzeiten beinhalten Frühstück, warmes Mittagessen & Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z. B. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, Windeln, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern/Sorgeberechtigten getragen. Grundsätzlich sind die Verpflegungsgebühren Monatspauschalen. Bei nachgewiesener Krankheit und rechtzeitiger Entschuldigung kann das Verpflegungsentgelt reduziert werden. Die Erstattung erfolgt ab drei zusammenhängenden Tagen innerhalb eines Monats. Einzeltage werden nicht dazugerechnet. Ein Attest ist nicht erforderlich. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe von 50 Prozent des Tagessatzes pro erstattungsfähigen Tag und wird quartalsweise im Kalenderjahr erstattet.
Ab dem 01.01.2024 zieht die Stadt Schorndorf die Gebühren komplett ein.
Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Sozialstaffelung:
Neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (siehe oben) kommt ggf. eine einkommensbezogene Sozialstaffel zum Tragen. Diese entnehmen Sie der städtischen Gebührensatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen.

Derzeit gelten die Gebühren ab 01.09.2024

Melden Sie Ihr Kind für unser Eulennest über „Little Bird“ an

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für sämtliche Kitas in Schorndorf ausschließlich über das Onlineportal ‚Little Bird‘ erfolgt. Weitere Informationen zum Anmeldeprozess finden Sie direkt in ‚Little Bird‘.

In ‚Little Bird‘ haben Sie die Möglichkeit, die geeignete Einrichtung nach Standort, Träger oder speziellen Angeboten auszuwählen. Nach erfolgter Anmeldung im Portal können Sie Ihr Kind sowohl im AWO Kinderhaus Eulennest als auch in bis zu fünf anderen von Ihnen gewählten Einrichtungen unverbindlich online vormerken lassen.