Betreuungsgebühren im AWO Kinderhaus Zwergenzügle

Gebühren und Anmeldung

Im AWO Kinderhaus Zwergenzügle bieten wir Betreuung für Kinder in zwei Altersgruppen an: Kinder unter 3 Jahren (U3) in unserer Krippe und Kinder über 3 Jahren (Ü3) im Kindergarten. Die Gebührenhöhe für die jeweilige Betreuung oder Altersstufe richtet sich nach dem Alter der Kinder, der gebuchten Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder, die im Haushalt des Gebührenschuldners leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Kinderhaus Zwergenzügle gelten die aktuellen Tarife der Fellbacher Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese sind der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen.

Gültig ab 01.09.2024

Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren
(U3 – Krippe)

Betreute Spielgruppe (15 Wochenstunden)

 Stufe 1 153 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 115 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 77 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 31 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 8 €

Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ 35 Wochenstunden)

 Stufe 1 357 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 268 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 179 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 71 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 88 €

Ganztagesbetreuung (GT 50 Wochenstunden)

 Stufe 1 610 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 2 458 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 3 305 € zzgl. Verpflegungspauschale*
 Stufe 4 122 € zzgl. Verpflegungspauschale*
Verpflegungspauschale* monatlich 101€
Abweichend zu der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Fellbach, fallen zuzüglich zu den Benutzungsgebühren im Kinderhaus Verpflegungskosten an.
 *Die Verpflegungsentgelte beinhalten bei der Spielgruppe täglich einen Snack. Bei 35 Wochenstunden ein Frühstück und ein warmes Mittagessen. Bei 50 Wochenstunden noch zusätzlich einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z. B. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, Windeln, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern/Sorgeberechtigten getragen. Grundsätzlich sind die Verpflegungsgebühren Monatspauschalen. Bei nachgewiesener Krankheit und rechtzeitiger Entschuldigung (bis 8:30 Uhr) bzw. länger angekündigtem Fehlen (z.B. Urlaub) kann das Verpflegungsentgelt reduziert werden. Entschuldigte Verpflegungstage werden quartalsweise rückerstattet.
Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie

Sozialstaffelung:
Neben der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (siehe oben) kommt ggf. eine einkommensbezogene Sozialstaffel zum Tragen. Diese entnehmen Sie der städtischen Gebührensatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen.

Derzeit gelten die Gebühren ab 01.09.2024

Möchten Sie Ihr Kind in unserer Einrichtung anmelden?

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Betreuungsmöglichkeiten in Fellbach ausschließlich über das Onlineportal Little Bird erfolgt.

In „Little Bird“ können Sie sich die passende Einrichtung nach Lage, Träger oder speziellen Angeboten aussuchen. Nachdem Sie sich im Portal angemeldet haben, können Sie Ihr Kind im Kinderhaus Zwergenzügle und/oder bei insgesamt bis zu 3 Einrichtungen Ihrer Wahl online unverbindlich vormerken lassen.

Alle weiteren Informationen zum Anmeldeprozess finden Sie direkt in „Little Bird“.