Kindertagespflege in Schorndorf und Umgebung

Informationen für Eltern

Sie suchen eine individuelle und familiennahe Betreuung für Ihr Kind?

Schön, dass Sie sich für die Kindertagespflege interessieren. Für Familien ist die Betreuung ihres Kindes ein bedeutungsvolles Angebot. Sie wollen ihr Kind in vertrauensvolle und sichere Hände geben, um mit gutem Gefühl z.B. arbeiten gehen zu können. Die AWO Kindertagespflege möchte Sie dabei unterstützen, die richtige Kindertagespflegeperson zu finden und eine gute Betreuung zu begleiten.

  • Tageseltern betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Familie
  • Sehr gut qualifizierte Kindertagespflegepersonen erfüllen den Förderauftrag nach §22 Abs. 3 SGB VIII: „Erziehung, Bildung und Betreuung“
  • Die Kindertagespflegepersonen und die Räumlichkeiten werden auf Eignung überprüft und werden mit Pflegeerlaubnis vom Jugendamt tätig
  • Die Betreuung in familiärer Atmosphäre wird besonders den Bedürfnissen von Kindern unter 3 Jahren gerecht, ist aber für alle Kinder bis 14 Jahre geeignet
  • Die Betreuungszeiten können flexibel vereinbart werden
  • Kindertagespflege eignet sich auch gut als Ergänzung zum Kindergarten oder der Schule

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist für Kinder bis zur Beendigung des dritten Lebensjahres gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich – für alle drei Formen ist bei Vorliegen der im Bereich Gesetzliche Grundlagen genannten Kriterien eine öffentliche Förderung vorgesehen.

Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson

Im Haushalt der Kindertagespflegeperson dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Es wird überprüft, ob die Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson für die Betreuung von Kindern geeignet und kindgerecht sind.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen, die dafür extra angemietet werden und ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Hier betreuen 1-3 Kindertagespflegepersonen in kleinen Gruppen bis zu 5 Kinder pro Betreuungsperson.

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Die Kindertagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Kindertagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als „Kinderfrau“ bezeichnet.

  1. Kontaktaufnahme zur AWO Kindertagespflege: Nehmen Sie per Email oder Telefon Kontakt zur AWO auf, um erste Fragen wie Zuständigkeiten zu klären.
  2. Beratungsgespräch: Hier erfahren sie alle wichtigen Informationen rund um die Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter / Tagesvater in einem persönlichen Gespräch oder an einem Beratungselternabend.
  3. Vermittlung: Die Fachberater*in der AWO vermittelt Ihnen Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen, die zu Ihren Anliegen passen.
  4. Kennenlernen der Kindertagespflegeperson: In einem persönlichen Treffen lernen Sie und die Kindertagespflegeperson sich kennen.
  5. Betreuungsvertrag: Wenn sich alle eine Betreuung vorstellen können, schließen Sie mit der Tagesmutter / Tagesvater einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab.
  6. Anträge für das Jugendamt: Nach Prüfung durch die Fachberater*innen, senden Sie die nötigen Unterlagen an die Wirtschaftliche Jugendhilfe zur Bewilligung.
  7. Eingewöhnung: Etwa zwei Wochen vor der eigentlichen Betreuungszeit beginnt die Eingewöhnung Ihres Kindes bei der Kindertagespflegeperson.
  8. Beginn: Wenn Ihr Kind sich wohlfühlt, kann das Betreuungsverhältnis wie vereinbart beginnen.

Die Kosten für Eltern sind abhängig vom Einkommen. Die Kostenbeitragstabelle können sie hier einsehen.